Rechtsgebiete

Unsere Expertise

Arbeitsrecht

Konflikte im Arbeitsleben.

Strafrecht

Schweigen ist Gold.​

Pacta sunt servanda

Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Arbeitsrecht

Konflikte im Arbeitsleben.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die für ein geordnetes Arbeitsleben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig sind. Insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Krankheit, Kündigungen und Datenschutz kommt es häufig zu Konflikten.

Sowohl die aussergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören zu unserer täglichen Praxisarbeit. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Unsere Erfahrungen im Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag und Reglemente

Beratung beim Erstellen bzw. Abschluss von Arbeitsverträgen und dazugehörigen Reglementen (Anstellungsbedingungen, Spesen-, Weiterbildungsreglemente etc.)

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Beratung zur Prävention von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sowie Vertretung in arbeitsrechtlichen Prozessen und Auseinandersetzungen:

  • Fristlose Entlassungen
  • Missbräuchliche Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Gleichstellungsproblematiken
  • Arbeitszeugnis
  • Bonusstreitigkeiten
  • Etc.
Beratung bei Arbeitszeitfragen
  • Arbeitszeiterfassung/Verzicht auf Arbeitszeiterfassung
  • Erstellung von Arbeitszeitreglementen
  • Schichtarbeit
  • Überstunden/Überzeit
  • Arbeit auf Abruf
  • Etc.
Umstrukturierungen und Sanierungen
Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen:
  • Massenentlassungen
  • Sozialpläne
  • Betriebsübernahmen
Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse
Beratung bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen
Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge (GAV/NAV)
  • GAV-Verhandlungen mit Verbänden und Gewerkschaften
  • Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit GAV/NAV der Kantone und des Bundes
AHV und ALV
  • Anfechtung von ALV-Verfügungen betreffend Einstelltage
  • Anfechtung von AHV-Verfügungen betreffend Unterstellung von Mitarbeitern

Strafrecht

Reden ist Silber. Schweigen ist Gold.

Das Strafrecht umfasst alle Regelungen, die zum Schutz eines geordneten Gemeinlebens notwendig sind. Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Gegen Sie läuft ein Strafverfahren? Wir stehen Ihnen zur Seite.

Wir verfügen sowohl in der Opfervertretung als auch der Strafverteidigung über grosse praktische Erfahrung und kennen die vielfältigen Facetten beider Positionen.

Unsere Erfahrungen im Strafrecht

Strafrechtliche Vertretung beider Positionen
  • Vertretung von Beschuldigten
  • Vertretung von Opfern
Vertretung und Beratung von Firmen in Strafverfahren

Durchführen von internen Untersuchungen, um allfällige Strafhandlungen von Mitarbeitenden aufzudecken

Strafrechtliche Untersuchungen
Beratung bei strafrechtlichen Untersuchungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen
Wirtschaftsstrafrecht (White Collar Crime)
  • Betrug
  • Ungetreue Geschäftsbesorgung
  • Konkursdelikte
  • Veruntreuungen
  • Etc.
Strassenverkehrsdelikte
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fahren in angetrunkenem Zustand
  • Etc.

Vertragsrecht

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.

So lautet das grundlegende Prinzip des Vertragsrechts. Dazu gehören alle Regeln, die das Zustandekommen eines Vertrags, seine Wirkungen und seinen Untergang bestimmen. Verträge sind ein zentrales Gestaltungsmittel der Rechtsordnung und bestimmen unseren Alltag im Privaten wie in der Geschäftswelt.

Ein Vertrag liegt immer dann vor, wenn zwei Vertragspartner ihren übereinstimmenden Willen erklären und damit eine Rechtsfolge herbeiführen möchten, bei gewissen Verträgen muss dies in einer bestimmten Form erfolgen (z.B. schriftlich) meist sind aber auch mündliche Abmachungen verbindlich.


Das Vertragsrecht ist umfangreich und komplex. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Vertragsrechts. Sowohl die aussergerichtliche Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen als auch die gerichtliche Interessenvertretung bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gehören zu unserer täglichen Praxisarbeit.

Unsere Erfahrungen im Vertragsrecht

Es würde zu weit führen, hier alle möglichen Vertragsarten aufzuzählen – für jede Art von Schuldverhältnis gibt es einen passenden Vertrag, welcher jeweils an die konkreten Umstände und Interessenlage der Parteien angepasst werden muss. Die verbreitetsten Vertragsarten sind explizit im Gesetz geregelt, dazu gehören:
  • Kaufverträge: Der häufigste Vertrag ist der Kaufvertrag. Selbst dann, wenn Sie beim Bäcker ein Brot kaufen, gehen Sie einen Kaufvertrag ein. Darüber hinaus kann es sich aber um komplexere Kaufgeschäfte z.B. über Immobilien, spezialisierte Geräte oder Maschinen oder Kunst handeln.
  • Werkverträge: Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer (Auftragnehmer) gegenüber dem Auftraggeber (Besteller) zur Herstellung eines bestimmten Werks gegen ein Entgelt (Werklohn). Der Unternehmer muss einen vertraglich festgelegten Erfolg erzielen und nicht einfach eine Arbeits- oder Dienstleistung erbringen.
  • Aufträge / Dienstleistungserträge: Beim Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte die ihm übertragenen Geschäfte im Interesse des Auftraggebers zu besorgen. Das Auftragsrecht gilt insbesondere für die Dienstleitungen der sog. freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc. Der Beauftragte hat bei der Erbringung seiner Dienstleistung Sorgfalts- und Treuepflichten einzuhalten.
  • Mietverträge: Bei der Miete handelt es sich um die Überlassung einer beweglichen Sache oder einer Immobilie zum Gebrauch gegen ein Entgelt (Mietzins). Auch die Miete ist ein weit verbreitetes Vertragsverhältnisses; jeder hat schon mal einen Mietvertrag geschlossen, sei es über die Wohnung oder Auto in den Ferien. Während es sich bei Miete von beweglichen Sache meist um relativ simple Verträge handelt ist die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gesetzlich stark reguliert und komplex.
  • Versicherungsverträge: Versicherungsverträge sind sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen von grosser Bedeutung. Es handelt sich um hochtechnische und komplexe Verträge, die daher in einem eigenen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), detailliert geregelt. Meist handelt es sich um von den Versicherungsgesellschaften vorformulierten Verträge, an denen durch Verhandlungen nicht viel geändert werden kann. Im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen oder in Deckungsprozessen.
  • Weitere Vertragsverhältnisse:
    • Software-Lizenzvertrag
    • Outsourcing-Vertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Agenturvertrag
    • Pauschalreisevertrag
    • Franchisingvertrag
    • Leasingvertrag
    • Pachtvertrag
    • Speditions- / Frachtvertrag
    • Leihe- und Darlehen
    • Alleinvertriebsvertrag

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Wer haftet für den Schaden?

Das Haftpflichtrecht regelt die Abwälzung von Schäden auf eine haftpflichtige Person. Schäden können durch Unfälle, ärztliche Fehlbehandlung oder durch andere unrechtmässige schädigenden Handlungen entstehen. Schadenersatzansprüche werden oftmals durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers abgedeckt (Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Motorfahrzeugversicherung), dies übernimmt in der Regel auch die Schadenregulierung.

Daneben gibt es auch schadenverursachende Risiken, für die niemand haftet. Solche Risiken können durch unterschiedlichste Versicherungen abgedeckt werden (Unfallversicherung, Kranken(taggeld)versicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Versicherung gegen Cyberrisiken, Motorfahrzeugversicherung etc.).

Unsere Erfahrungen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Das Haftpflichtrecht ist ein sehr komplexes und für Laien schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Wir setzen uns mit hoher Professionalität für die Durchsetzung Ihrer Haftpflicht- und Versicherungsansprüche ein, sei es in einer Auseinandersetzung mit einem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder gegenüber einer Versicherungsgesellschaft im Fall der Ablehnung von Versicherungsleistungen.
  • Komplexe Personenschäden
  • Bauschäden
  • Ärztliche Kunstfehler
  • Leistungsverweigerung von Unfall- und Krankentaggeldversicherungen
  • Ablehnung der Versicherungsdeckung
  • Produktehaftpflicht

Bau- und Immobilienrecht

Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Das Bau- und Immobilienrecht umfasst alle Regelungen und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien. Es handelt sich um ein weitläufiges Gebiet das u.a. Bauwerkverträge, Planer- und Architektenverträgen, Grundstückkaufverträgen, das Stockwerkeigentum und den Bereich des öffentliches Baurechts (Zonenpläne, Bauregeln, Baubewilligungen etc.) umfasst.

Unser juristischer Wirkungsbereich erstreckt sich über alle Phasen des Bauprozesses – von der Planung bis zur Fertigstellung – und über sämtliche rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Immobilienprojekten. Dazu gehören namentlich die Prüfung und Erstellung von Bauverträgen (Werkverträge, Architektenverträge und Planerverträge etc.), die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Lösung von Streitigkeiten in allen Bereichen des Bauens.

Dabei agieren wir sowohl beratend als auch prozessierend vor Zivilgerichten und Verwaltungsbehörden. Ob Sie auf der Bauherrenseite, als Planer oder Unternehmer agieren – wir begleitet Sie zuverlässig und engagiert.

Kontakt

Ertl & Partner Rechtsanwälte
Elisabethenstrasse 23
Postfach
4051 Basel

Tel.: 061 512 80 80
E-Mail: info@ertl-partner.ch